Drainage vom Nachbargrundstück Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer des betroffenen Grundstücks:
Einschlägig ist § 1004 BGB: Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt,… Weiterlesen »Drainage vom Nachbargrundstück Welche Möglichkeiten hat der Eigentümer des betroffenen Grundstücks: